Es ist an der Zeit anzuerkennen, dass eine saubere Umwelt ein Menschenrecht ist
Am 28. Juli 2022 verabschiedete die 76. UN-Vollversammlung ein neues Menschenrecht.
Das universelle Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.
Antonio Guterres, UN-Generalsekretär, nannte diese Resolution “historisch“ und würde den Staaten helfen, ihre Verpflichtungen für Umwelt- und Menschenrechte schneller umzusetzen. Die Resolution ist der Beweis, dass die UN Mitgliedstaaten sich in ihrem Kampf gegen die dreifache Krise dieses Planeten, den Klimawandel, den Verlust der Biodiversität und die Umweltverschmutzung, zusammenschließen und gemeinsam handeln können.
Die Resolution fordert alle Staaten auf, das Recht auf eine saubere Umwelt in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Zudem ist es ein neues Instrument für Menschenrechts-aktivisten, die sich für den Schutz jener Menschen einsetzen, die den Folgen der Umweltzerstörung schutzlos ausgeliefert sind.
Der IGH erkennt Umwelt- und Klimaschutz als Menschenrecht an
23.07.2025 Eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ ist ein Menschenrecht, so der IGH in seiner Stellungnahme. Der Klimawandel stelle eine „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ für die Weltgemeinschaft dar. Daraus ergebe sich eine völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten, „erhebliche Umweltschäden zu verhindern“ und die Erderwärmung einzudämmen. Die westlichen Industrieländer seien besonders gefordert.
Der IGH bekräftigte die Verbindlichkeit des 1,5-Grad-Ziels, das im Pariser Klimaabkommen von 2015 festgelegt wurde, also die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Keine geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, kann laut IGH völkerrechtswidriges Handeln sein. Vom Klimawandel geschädigte Länder könnten Anspruch auf Entschädigung haben. Was ihnen zustehe, müsse von Fall zu Fall entschieden werden.
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